Bericht aus dem Bezirksausschuss Schloß Neuhaus/Sande
In der gestrigen Sitzung des Bezirksausschusses Schloß Neuhaus/Sande standen vor allem die Denkmalbereichssatzung für Schloß Neuhaus und das ÖPNV-Konzept für die Stadt Paderborn auf der Tagesordnung. Dazu gab es einen Antrag von uns zur vollständigen Anbindung der Haltepunkte Schloß Neuhaus und Sennelager sowie eine Anfrage der CDU zu zusätzlichen Standorten von Kindertagesstätten in Schloß Neuhaus.
Paradoxe Situation bei der Sennebahn
Bei unserem Antrag zur vollständigen Anbindung der Haltepunkte Schloß Neuhaus und Sennelager geht es inhaltlich um das Problem, dass die Sennebahn weiterhin nur im Stundentakt in Schloß Neuhaus und in Sennelager hält. Dabei besteht der Halbstundentakt eigentlich schon seit August 2015. Die sich durch den Stundentakt ergebenden Folgen sind schon ein wenig paradox. So kann es sein und so wurde es uns mehrfach berichtet, dass Fahrgäste, die ihr Auto in Schloß Neuhaus oder Sennelager abgestellt haben, am Bahnhof in Bielefeld eine unfreiwillige Pause von 30 Minuten
einlegen müssen, weil der aktuelle Zug der Sennebahn eben nicht an den dortigen Haltepunkten hält. Auch die schon seit mehreren Jahren in Sennelager angedachte P+R-Station macht letztendlich nur Sinn, wenn die Züge dort im Halbstundentakt halten. Ansonsten ist ein Umstieg auf den ÖPNV nicht attraktiv. Die Verwaltung machte gegen den Ausbau fahrplan- und streckentechnische Vorbehalte geltend. Als Lösung verwies sie darauf, dass eine Elektrifizierung, die ein schnelleres Fahrverhalten der Bahn zulassen würde, oder ein zweispuriger Ausbau der Strecke mit Begegnungsabschnitten zu prüfen sei. Dieses Problem sei auch im zuständigen Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter thematisiert worden und parteiübergreifend als Antrag zur Aufnahme in NRW-Nahverkehrsplan verabschiedet worden Bleibt zu hoffen, dass diese Initiative auch die Unterstützung des NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst von der CDU finden wird, der erst jüngst angekündigt hat, dass er sich verstärkt mit einer Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschäftigen
möchte. Wir werden das Problem jedenfalls weiterhin kritisch begleiten.
Denkmalbereichssatzung wird geprüft – Die Öffentlichkeit wird vorab informiert
Auch mit dem Wunsch einer Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Schloß Neuhaus setzte sich der Bezirksausschuss auseinander. Eine Prüfung ist sinnvoll, da die bisherige Gestaltungssatzung bauliche Fehlentwicklungen nicht verhindern konnte. Kurz zur Begriffserklärung: Bei einer Denkmalbereichssatzung werden nach § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen Denkmalbereiche durch die Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt. Denkmalbereiche sind nach den Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 3 DSchG „Mehrheiten von baulichen Anlagen, auch dann, wenn nicht jede dazugehörige bauliche Anlage die Voraussetzung eines Baudenkmals erfüllt.“ Die Baugestaltungssatzung ist hingegen ein Teilgebiet des Bauordnungsrechts, das sich mit der äußeren Gestaltung zu erstellender oder bereits bestehender baulicher Anlagen befasst. Es verfolgt ästhetische oder der allgemeinen Wohlfahrt dienende Absichten. So müssen Bauwerke „nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.“ Diese Grundlage ist nicht weit genug gefasst, weshalb für den alten Ortskern von Schloß Neuhaus über eine Denkmalbereichssatzung nachgedacht werden sollte. Deren Ziel sollte sein, das schützenswerte historische Erscheinungsbild (Schutz der äußeren Hülle von Gebäuden) im Ort zu bewahren und den Ort als eine gedankliche Einheit zu sehen. Bei Baumaßnahmen soll zudem gemeinsam mit der Baubehörde und der Denkmalbehörde nach baulichen Lösungen gesucht werden. Die finanzielle Unterstützung durch die NRW-Bank wird dabei auch Eigentümern von Nicht-Denkmaleigentümern ermöglicht. Da das Thema in anderen Orten eine durchaus ablehnende Haltung bei Hauseigentümern und in der Kaufmannschaft hervorgerufen hat, haben wir vorgeschlagen, im Vorfeld einer Beschlussempfehlung durch den Bezirksausschuss eine Versammlung zu dem Thema durchzuführen, um umfassend über alles zu informieren. Bei der CDU gab es hier allerdings Bedenken. Letztendlich haben sich die Mitglieder des Ausschusses darauf geeinigt, dass die betroffenen Eigentümer informiert werden und es vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eine öffentliche Veranstaltung geben wird.
Richtiger Weg beim ÖPNV-Konzept – Von uns kommen noch zwei Prüfanträge zur Erweiterung der Beschlussfassung
Beim ÖPNV-Konzept für die Stadt Paderborn steht für uns fest, dass der Öffentliche Personennahverkehr aus verkehrs-, klimaschutz- und sozialpolitischer Sicht gestärkt werden muss. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Überlegungen des Konzepts in die richtige Richtung gehen. Dabei geht es ebenso um eine Taktverdichtung, wie um eine verkehrliche Erschließung in der Fläche und den Ausbau multimodaler Mobilität. Beim letztgenannten geht es, stark vereinfacht gesagt, um die Vernetzung verschiedener Formen von Mobilität (ÖPNV, Fahradverkehr, park-and- ride-Angeboten, car-sharing, etc.) Dabei sollte auch klar sein, dass die Umsetzung ohne vermehrten finanziellen Aufwand und ohne ein attraktives Preisniveau im ÖPNV nicht zu leisten sein wird. Die unter anderem für Schloß Neuhaus und Sennelager vorgesehene sinnvolle Realisierung des Maßnahmenpaketes A.2 mit Taktverdichtungen der Linien 1 und 9 verursachen deutliche Mehrkosten. Hier soll gemäß Beschlussvorschlag zu den Details noch konkreter gearbeitet werden. Zusätzlich haben wir angeregt, den Beschluss noch um zwei weitere Punkte zu erweitern. So möchten wir konkreter wissen, welche Möglichkeiten es für den Ausbau der multimodalen Mobilität gibt. Unsere zweite Anregung betrifft das 90-minütige Flatrate-Ticket, das nachweislich zur Erhöhung der Fahrgastzahlen geführt hat. Da für Nutzer aus den Randzonen allerdings nur etwa 60 Minuten zwischen Ankunft und Rückfahrt bleiben, bitten wir zu prüfen, inwieweit eine Ausdehnung des Tickets um weitere 30 Minuten machbar ist. Der Bezirksausschuss ist unseren Anregungen mehrheitlich gefolgt.
Weitere KiTa für Schloß Neuhaus erforderlich
Bezüglich eines weiteren Standortes für eine KiTa in Schloß Neuhaus ergeben die Zahlen, dass die Versorgungsquote unter den Quoten der Gesamtstadt liegt. Gerade im Bereich der U3-Betreuung verzeichnet die Stadt allerdings Platzüberschreitungen und eine wachsende Nachfrage. Deshalb ist eine weitere KiTa für Schloß Neuhaus erforderlich.
Nächste Sitzung am 5. Dezember um 17 Uhr
Für uns nahmen Manfred Krugmann, Franz Josef Henze, Martin Pantke und Horst Stöcker an der Sitzung teil. Der nächste Termin des Bezirksausschusses Schloß Neuhaus/Sande ist am Dienstag, 5. Dezember, um 17 Uhr.