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KiTa-Gebühren um 50 Prozent reduzieren

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Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein, jedes Kind hat einen Anspruch darauf. Dementsprechend fordert die SPD schon seit Langem die vollständige Abschaffung der Gebühren von der KiTa bis zur Hochschule. Um in der Stadt Paderborn endlich Bewegung in das Thema zu bringen, stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn nun einen Antrag im Jugendhilfeausschuss.

KiTa-Gebühren im vorletzten Jahr reduzieren und Einstiegsgrenze erhöhen

„Es wäre möglich, die KiTa-Gebühren im vorletzten Beitragsjahr um 50 Prozent zu senken“, sagt Claudia Steenkolk. Darüber hinaus fordert die SPD-Ratsfrau in ihrem Antrag die Einstiegsgrenze für die KiTa-Beiträge von 25.000 Euro des zu versteuernden Einkommens auf 35.000 Euro anzuheben. „Diese beiden Maßnahmen würden die kleineren und mittleren Einkommen entlasten und wären ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Stadt die sich verändernden Lebensumstände wahr- und vor allem ernst nimmt. Es wäre eine Investition in die Zukunft, welche die Chancengleichheit erhöht“, so Steenkolk. Selbst wenn mit einer Umsetzung des Antrags noch nicht die durchgängige Beitragsfreiheit erreicht ist, so wäre dies doch ein erster wichtiger Schritt, findet die SPD-Ratsfrau.


Bildnachweis: „Geldscheine“ / Foto: Mark Heinemann


November-Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Paderborn (GMP)

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In der November-Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Paderborn (GMP) ging es um die Sicherheit von Sporthallen, um Fördergelder aus dem Kommunalinvestitionsgesetz und um Schwarzarbeit auf städtischen Baustellen.

Dass es bei Sporthallen Probleme mit der Sicherheit geben kann, geriet im Sommer 2015 in den Fokus. Damals fielen in einer Bochumer Sporthalle Deckenteile zu Boden. Daraufhin eingeleitete Untersuchungen ergaben eine fehlerhafte Aufhängung. Landesweit wurden im Anschluss alle Sporthallen auf diesen Mangel hin untersucht. In Paderborn waren 8 Sporthallen betroffen. Glücklicherweise wurden die Fehler in den letzten zwei Jahren behoben bzw. einige Decken sind mittlerweile vollständig renoviert.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war das Kommunalinvestitionsgesetz. Dahinter verbergen sich Fördergelder, die aus dem Bundestat an die Kommunen fließen. In Paderborn kommen in einer ersten Tranche gut 9 Millionen Euro an, die bis 2020 verbaut werden. Mit dem Geld sollen Sporthallen energetisch saniert, Schulgebäude renoviert und Kitas ausgebaut werden. Des Weiteren fließt das Geld in Straßensanierungen. Laut Verwaltung steht letztgenannte allerdings hinter den vorherigen Maßnahmen an.

Dazu hat der Ausschuss der Verwendung der Fördergelder in drei weiteren Projekten zugestimmt. Zum einen wird die Fahrbandecke zwischen Westerntor und Marienstraße mit Flüsterasphalt saniert. Damit ist die Strecke zwischen Neuhäuser und Westerntor dann vollständig erneuert. Weiterhin wird die Klimatechnik im künftigen Verwaltungsgebäude Hoppenhof erneuert. Zwar war bereits beim Kauf der Immobilie bekannt, dass die Klimatechnik erneuert werden muss, trotzdem werden wir Kostenentwicklung an diesem Standort kritisch im Auge behalten. Im dritten Projekt werden in einigen KiTas die Gruppenräume saniert. Es geht hier besonders um Schall- und Lärmreduzierungen.

Gute Nachrichten gibt es aus dem Ausschuss für Elsen. Der bei Familien mit kleinen Kindern immer beliebter werdende Ortsteil bekommt eine neue Kindertageseinrichtung am Bohlenweg in der Nähe des Bürgerhauses. Die KiTa wird viergruppig angelegt, um die wachsende Nachfrage aufzufangen. Aus unserer Sicht eine sinnvolle und nötige Entscheidung.

Als weiteren Tagesordnungspunkt haben wir eine Anfrage zu den Rechten von Arbeitnehmern auf Baustellen an städtischen Gebäuden eingebracht. Ausgangspunkt war, dass der Zoll bei einer Kontrolle der städtischen Baustelle am Reismann Gymnasium Schwarzarbeit festgestellt hatte. Beschäftigte sollen dort ohne eine gültige Arbeitserlaubnis und mit gefälschten Personalpapieren im Einsatz gewesen sein. Wir haben uns gefragt, wie es dazu kommen konnte und welche zeitlichen Verzögerungen das Problem auch mit Blick auf den laufenden Unterricht gebracht habe. Laut Auskunft der Verwaltung wurde der Firma der Auftrag entzogen. Eine neue Ausschreibung und Vergabe habe letztendlich den zeitlichen Verzug zur Folge gehabt, der aber den Schulalltag kaum beeinflusst habe. Von Seiten der Lehrerschaft sind uns allerdings Beschwerden bekannt. Letztendlich ist der Fall rechtlich noch nicht abgeschlossen. Das GMP behält sich eventuelle Schadenersatzforderungen vor. Bei der Vergabe der Baumaßnahme sieht sich die Verwaltung auf der sicheren Seite. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen seien eingehalten werden. Bei zu großen Differenzen zwischen den einzelnen Angeboten würden die Kalkulationsgrundlagen der Bieter eingefordert und geprüft. Alle Auftragnehmern, die einen Zuschlag bekämen, müssten die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungen und der Tarifpartner vorlegen. Wenn Unternehmen wegen arbeitsrechtlicher Verstöße auffallen würden, können diese Unternehmen von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Klingt grundsätzlich plausibel, trotzdem ist die Problematik am Reismann Gymnasium aufgetreten. Warum dies nun nicht noch einmal auf anderen Baustellen vorkommen kann, erschließt sich uns noch nicht. Wir werden das Thema im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter intensiv verfolgen.

Die Reinigung in den städtischen Schulen wird durch Dienstleister durchgeführt. Dabei ist das gesamte Stadtgebiet in 8 Lose aufgeteilt, die jeweils an einen Dienstleister vergeben werden. Zu Schuljahresbeginn wurden 5 Lose neu vergeben, die restlichen 3 Lose werden zum Jahresbeginn neu vergeben.

Die europaweite Ausschreibung erfolgt nach DIN-genormten Regelen und Anforderungen; dabei vergibt die Stadt Paderborn über das GMP Dienstverträge um Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, die Werkverträge mit den Dienstleistern abschließen. Damit kauft die Stadt Paderborn bei den Auftragnehmern Arbeitszeit ein; Ein Reinigungsauftrag über 40 Wochenstunden verlangt auch den Einsatz von 40 Stunden. Bei einem Werksvertrag wird lediglich die Reinigung z.B. einer Schule beauftragt; dabei wird zwar eine bestimmte Arbeitszeit angesetzt, die Auftragsfirma kann allerdings diese Arbeitszeit für die Reinigung bei ihren Arbeitnehmern verkürzt ansetzen.

Durch den Abschluss der Dienstverträge in Paderborn soll eine hohe Qualität der Reinigungsleistung sichergestellt werden. Seit Beginn dieses Schuljahres sollen von den Dienstleistern Vorarbeiter eingesetzt werden, die die Reinigungsarbeit durch Bereitstellen von Materialien und Vorbereiten der Räume beschleunigen sollen. In der ersten Zeit gab es offensichtlich Probleme beim Einsatz dieser Vorarbeiter, was zu Mängeln in der Reinigungsleistung und insbesondere zu höherer Belastung der Reinigungskräfte führte. Zwischenzeitlich hat sich die neue Arbeitsweise aber eingespielt. In einem genauen Raumplan ist festgelegt, in welchen Rhythmus ein Raum gereinigt werden muss. Die Kontrolle erfolgt durch das Reinigungsunternehmen. Weiterhin kontrollieren die Hausmeister und Mitarbeiter des GMP die Sauberkeit in den Schulen. In 2016 hat der Unternehmensberater Rödl&Partner nach einem QuickCheck den GMP für die Organisation und die Durchführung des Reinigungsdienste ausdrücklich gelobt.

An der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement haben von unserer Seite Burkhard Aubke, Ulrich Koch und Ayhan Demir teilgenommen. Die nächste Sitzung findet am 30. November um 17 Uhr im Technischen Rathaus statt.

Bericht aus dem Bezirksausschuss Schloß Neuhaus/Sande

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In der gestrigen Sitzung des Bezirksausschusses Schloß Neuhaus/Sande standen vor allem die Denkmalbereichssatzung für Schloß Neuhaus und das ÖPNV-Konzept für die Stadt Paderborn auf der Tagesordnung. Dazu gab es einen Antrag von uns zur vollständigen Anbindung der Haltepunkte Schloß Neuhaus und Sennelager sowie eine Anfrage der CDU zu zusätzlichen Standorten von Kindertagesstätten in Schloß Neuhaus.

Paradoxe Situation bei der Sennebahn

Bei unserem Antrag zur vollständigen Anbindung der Haltepunkte Schloß Neuhaus und Sennelager geht es inhaltlich um das Problem, dass die Sennebahn weiterhin nur im Stundentakt in Schloß Neuhaus und in Sennelager hält. Dabei besteht der Halbstundentakt eigentlich schon seit August 2015. Die sich durch den Stundentakt ergebenden Folgen sind schon ein wenig paradox. So kann es sein und so wurde es uns mehrfach berichtet, dass Fahrgäste, die ihr Auto in Schloß Neuhaus oder Sennelager abgestellt haben, am Bahnhof in Bielefeld eine unfreiwillige Pause von 30 Minuten
einlegen müssen, weil der aktuelle Zug der Sennebahn eben nicht an den dortigen Haltepunkten hält. Auch die schon seit mehreren Jahren in Sennelager angedachte P+R-Station macht letztendlich nur Sinn, wenn die Züge dort im Halbstundentakt halten. Ansonsten ist ein Umstieg auf den ÖPNV nicht attraktiv. Die Verwaltung machte gegen den Ausbau fahrplan- und streckentechnische Vorbehalte geltend. Als Lösung verwies sie darauf, dass eine Elektrifizierung, die ein schnelleres Fahrverhalten der Bahn zulassen würde, oder ein zweispuriger Ausbau der Strecke mit Begegnungsabschnitten zu prüfen sei. Dieses Problem sei auch im zuständigen Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter thematisiert worden und parteiübergreifend als Antrag zur Aufnahme in NRW-Nahverkehrsplan verabschiedet worden Bleibt zu hoffen, dass diese Initiative auch die Unterstützung des NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst von der CDU finden wird, der erst jüngst angekündigt hat, dass er sich verstärkt mit einer Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschäftigen
möchte. Wir werden das Problem jedenfalls weiterhin kritisch begleiten.

Denkmalbereichssatzung wird geprüft – Die Öffentlichkeit wird vorab informiert

Auch mit dem Wunsch einer Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Schloß Neuhaus setzte sich der Bezirksausschuss auseinander. Eine Prüfung ist sinnvoll, da die bisherige Gestaltungssatzung bauliche Fehlentwicklungen nicht verhindern konnte. Kurz zur Begriffserklärung: Bei einer Denkmalbereichssatzung werden nach § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen Denkmalbereiche durch die Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt. Denkmalbereiche sind nach den Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 3 DSchG „Mehrheiten von baulichen Anlagen, auch dann, wenn nicht jede dazugehörige bauliche Anlage die Voraussetzung eines Baudenkmals erfüllt.“ Die Baugestaltungssatzung ist hingegen ein Teilgebiet des Bauordnungsrechts, das sich mit der äußeren Gestaltung zu erstellender oder bereits bestehender baulicher Anlagen befasst. Es verfolgt ästhetische oder der allgemeinen Wohlfahrt dienende Absichten. So müssen Bauwerke „nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.“ Diese Grundlage ist nicht weit genug gefasst, weshalb für den alten Ortskern von Schloß Neuhaus über eine Denkmalbereichssatzung nachgedacht werden sollte. Deren Ziel sollte sein, das schützenswerte historische Erscheinungsbild (Schutz der äußeren Hülle von Gebäuden) im Ort zu bewahren und den Ort als eine gedankliche Einheit zu sehen. Bei Baumaßnahmen soll zudem gemeinsam mit der Baubehörde und der Denkmalbehörde nach baulichen Lösungen gesucht werden. Die finanzielle Unterstützung durch die NRW-Bank wird dabei auch Eigentümern von Nicht-Denkmaleigentümern ermöglicht. Da das Thema in anderen Orten eine durchaus ablehnende Haltung bei Hauseigentümern und in der Kaufmannschaft hervorgerufen hat, haben wir vorgeschlagen, im Vorfeld einer Beschlussempfehlung durch den Bezirksausschuss eine Versammlung zu dem Thema durchzuführen, um umfassend über alles zu informieren. Bei der CDU gab es hier allerdings Bedenken. Letztendlich haben sich die Mitglieder des Ausschusses darauf geeinigt, dass die betroffenen Eigentümer informiert werden und es vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eine öffentliche Veranstaltung geben wird.

Richtiger Weg beim ÖPNV-Konzept – Von uns kommen noch zwei Prüfanträge zur Erweiterung der Beschlussfassung

Beim ÖPNV-Konzept für die Stadt Paderborn steht für uns fest, dass der Öffentliche Personennahverkehr aus verkehrs-, klimaschutz- und sozialpolitischer Sicht gestärkt werden muss. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Überlegungen des Konzepts in die richtige Richtung gehen. Dabei geht es ebenso um eine Taktverdichtung, wie um eine verkehrliche Erschließung in der Fläche und den Ausbau multimodaler Mobilität. Beim letztgenannten geht es, stark vereinfacht gesagt, um die Vernetzung verschiedener Formen von Mobilität (ÖPNV, Fahradverkehr, park-and- ride-Angeboten, car-sharing, etc.) Dabei sollte auch klar sein, dass die Umsetzung ohne vermehrten finanziellen Aufwand und ohne ein attraktives Preisniveau im ÖPNV nicht zu leisten sein wird. Die unter anderem für Schloß Neuhaus und Sennelager vorgesehene sinnvolle Realisierung des Maßnahmenpaketes A.2 mit Taktverdichtungen der Linien 1 und 9 verursachen deutliche Mehrkosten. Hier soll gemäß Beschlussvorschlag zu den Details noch konkreter gearbeitet werden. Zusätzlich haben wir angeregt, den Beschluss noch um zwei weitere Punkte zu erweitern. So möchten wir konkreter wissen, welche Möglichkeiten es für den Ausbau der multimodalen Mobilität gibt. Unsere zweite Anregung betrifft das 90-minütige Flatrate-Ticket, das nachweislich zur Erhöhung der Fahrgastzahlen geführt hat. Da für Nutzer aus den Randzonen allerdings nur etwa 60 Minuten zwischen Ankunft und Rückfahrt bleiben, bitten wir zu prüfen, inwieweit eine Ausdehnung des Tickets um weitere 30 Minuten machbar ist. Der Bezirksausschuss ist unseren Anregungen mehrheitlich gefolgt.

Weitere KiTa für Schloß Neuhaus erforderlich

Bezüglich eines weiteren Standortes für eine KiTa in Schloß Neuhaus ergeben die Zahlen, dass die Versorgungsquote unter den Quoten der Gesamtstadt liegt. Gerade im Bereich der U3-Betreuung verzeichnet die Stadt allerdings Platzüberschreitungen und eine wachsende Nachfrage. Deshalb ist eine weitere KiTa für Schloß Neuhaus erforderlich.

Nächste Sitzung am 5. Dezember um 17 Uhr

Für uns nahmen Manfred Krugmann, Franz Josef Henze, Martin Pantke und Horst Stöcker an der Sitzung teil. Der nächste Termin des Bezirksausschusses Schloß Neuhaus/Sande ist am Dienstag, 5. Dezember, um 17 Uhr.