Verpasste Chance

„Deutschland muss das Land der Deutschen bleiben und muss es dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden.“

„Eine Überfremdung Deutschlands, ob mit oder ohne Einbürgerung, lehnen wir strikt ab.“

„Homosexuelle Lebenspartnerschaften bilden keine Familie und dürfen nicht gefördert werden.“

„Grundsatz deutscher Ausländerpolitik ist: Rückkehrpflicht statt Bleiberecht.“

„Der sogenannte „Asylparagraph“ Art. 16 a GG ist daher ersatzlos zu streichen.“

„Die NPD lehnt die gemeinsame Unterrichtung deutscher und ausländischer Schüler ab.“

„Über die Wiedereinführung der Todesstrafe ist ein Volksentscheid durchzuführen.“

„Der 8. Mai 1945 war kein Tag der Befreiung, sondern der Niederlage und Besetzung unseres Landes, und er ist daher kein Anlass für Feiern.“

„Zum Schutz der Ehre des deutschen Volkes sind das Ende der einseitigen Vergangenheitsbewältigung und die Freiheit von Forschung und Lehre notwendig. Wir Deutschen sind kein Volk von Verbrechern.“

„Nicht unterschätzt werden darf die Rolle einer neurotisierenden „Erinnerungskultur“, die zu einem historisch beispiellosen Traditionsabriss geführt hat, der mittlerweile die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gefährdet.“

Diese wörtlichen Zitate aus dem Parteiprogramm der NPD von 2010 kennzeichnen die programmatische Ausrichtung eines politischen Denkens, das nicht nur deren Mitglieder bestimmt. Hier ist formuliert, was Anstoß und Triebkraft ist für einen aggressiven Rechtspopulismus, der die politische Kultur in unserem Land vergiftet.

Das Bundesverfassungsgericht lehnt das Verbot der Partei ab, die diesen Vergiftungsprozess betreibt. Es lehnt ab, weil diese Partei angeblich zu unbedeutend sei.

Ich verstehe das nicht.

Mag sein, dass die Anzahl der Mitglieder gering ist und daher im Parteienproporz keine große Rolle spielt. Aber schlichtes numerisches Denken reicht hier nicht. Unsere höchsten Richter hätten die Chance gehabt, eine rote Linie zu zeigen: wer diese Programmatik vertritt und vertreibt, verlässt den Boden unserer Verfassung, bekämpft zentrale Grundsätze unserer Wertegemeinschaft, und das verbieten wir. Diese Chance haben sie nicht genutzt.

Auch unsere höchsten Richter leben nicht im luftleeren Raum; sie sind genauso wie wir alle anfällig für den „Zeitgeist“, der unreflektiert Gedanken und Gefühle mitbestimmt. Und der Zeitgeist sagt: Vorsicht mit Verboten! Vorsicht mit Bestrafung! Unser liberaler Staat muss aushalten können.

Aber die Grenzen werden fließend. Aus Gedanken werden Beschimpfungen, aus Beschimpfungen werden verletzende Taten, aus Taten wird Terror. Ein Richterspruch ändert nicht zwingend das politische Denken, eine Orientierung kann er sehr wohl geben. Die Karlsruher Richter hätten Grenzen markieren können. Sie haben es leider nicht getan.

Was ist zu tun? Wir können z.B. in den sozialen Medien, aber auch in politischen Veranstaltungen unsere Missbilligung dieses Richterspruchs öffentlich machen. Auch unsere öffentlich gemachte Meinung bestimmt den Zeitgeist mit. Also los !

Foto : © © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe