Ein Inklusionsbeirat für Paderborn

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Gemeinsamer Antrag von vier Fraktionen

„Viele Städte in NRW haben von der im § 27a der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Vertretung für die spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen einzurichten. Ein solcher Beirat stärkt das politisch-gesellschaftliche Empowerment der Mitbürgerinnen und Mitbürger und bietet die Möglichkeit, ihre Expertise in eigener Sache schneller und deutlicher in Planungsprozesse der Verwaltung und in die Beratungen politischer Gremien einfließen zu lassen,“ heißt es in einem gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses. CDU, Grüne, SPD und Linke beantragen gemeinsam, einen Inklusionsbeirat einzurichten.

Die Koordinierungsstelle für Inklusion habe bereits vor geraumer Zeit bei einer Veranstaltung zum Thema über eine solche Mitwirkungsmöglichkeit informiert, berichten die Antragsteller in der Begründung ihres Antrages. Sie verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Prozesse vorsieht, wofür Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. „Ebenso spricht das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) im § 13 davon, dass die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene für ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von wesentlicher Bedeutung ist“, begründen die vier Fraktionen ihr Vorhaben.

Sie möchten die Verwaltung beauftragen, die Gründung eines entsprechenden Gremiums vorzubereiten und eine Satzung dafür zu entwerfen. Dabei sollten Erfahrungen anderer Städte, die verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen haben, sowie des Kompetenzzentrums Selbstbestimmtes Leben NRW einbezogen werden.

 

Hier finden Sie den gemeinsamen Antrag.