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Heftiger Widerspruch der SPD zu den Deutungen um die Gründung der Wohnungsgesellschaft Paderborn

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Große Irritationen zu Aussagen Dreiers auf dem Nominierungsparteitag

Wir empfehlen dem Bürgermeister, sich zu den Rahmenbedingungen und Entwicklungen des Wohnungsmarkets in der Stadt Paderborn kundig zu machen,

Mit großem Erstaunen reagiert die Paderborner SPD auf die Aussagen Dreiers zur Gründung der kommunalen Wohnungsgesellschaft (WGP) im Rahmen seiner Nominierung durch die CDU.
„Wir sind zutiefst entsetzt darüber, wie der Bürgermeister die Vorgänge um den Ratsbeschluss zur Gründung der WGP darstellt und kommentiert“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD, Franz-Josef Henze. „Es ist schon eine dreiste Deutung politischer Entscheidungen der letzten zwei Jahre, wenn er nun die Ansicht vertritt, die WGP sei das Ergebnis von Populismus gewesen. Der Rat hat die Gründung in der Sitzung am 15.11.2018 einstimmig, also auch mit Stimmen der CDU beschlossen. Wir empfehlen ihm deshalb, die entsprechenden Protokolle in den Gremien nachzulesen und sich in seiner eigenen Verwaltung zu den Rahmenbedingungen und Entwicklungen des Wohnungsmarktes in der Stadt Paderborn kundig zu machen. Das bisherige politische Angebot seiner Partei hat nur aus dem Credo bestanden, der private Markt werde die Probleme schon richten. Mit der WGP gibt es hier nunmehr einen anderen, politisch aktiven Ansatz und ein, wenn auch bislang überschaubares Regulativ zur Steuerung des Wohnungsmarktes in Paderborn“.

Große Irritationen in der SPD löst im Übrigen auch die mehr als fragwürdige Behauptung aus, mit dem Ratsbeschluss sei nicht auszuschließen gewesen, dass es damit „zu einem finanziellen Desaster der Stadt“ (Originalton Dreier) hätte kommen können. Deshalb habe er sich an die Spitze der Gesellschaft gesetzt, um Schlimmeres zu verhindern. „Als beteiligter Ratsherr und aus Sicht der SPD“, so der Bürgermeisterkandidat Martin Pantke, „kann man sich nur verwundert die Augen reiben“. Die Gesellschaft setze doch nur das um, was die CDU versucht habe, mit aller Macht zu verhindern. Entgegen der Haltung des Bürgermeisters, der gegen diesen Beschluss gestimmt habe, sei sichergestellt, dass beim Ankauf des Alanbrooke-Geländes die Gelder der Verbilligungsklausel in Höhe von 6 Mio. Euro bei den Bürgern der Stadt verbleiben und nicht in die Hände weniger privater Investoren fließen.

Der Bürgermeister hätte leichtfertig auf Gelder zugunsten der Stadt verzichtet.

„Deshalb“, so Pantke abschließend, „gibt es auch hier eine andere Wahrheit: Der Bürgermeister hätte hier leichtfertig auf diese Gelder zugunsten der Stadt verzichtet, wenn er nicht schlussendlich durch Ratsbeschluss auf die jetzige Umsetzung der Wohnungsgesellschaft festgelegt worden wäre. Wer also muss sich den Vorwurf finanziellen Abenteurertums vorwerfen lassen? – Die Initiatoren des Ratsbeschlusses sicherlich nicht.“

Unredliche Argumentation zur Ratsentscheidung Alanbrooke

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SPD kontert jüngste Ausführungen der Paderborner Allianz Pro Wohnungsbau

Reaktion auf Pressemitteilung des Paderborner Wirtschaftsbündnisses vom 2.7.2019

Die Wahrnehmung eigener Interessen ist ja verständlich, aber eine seriöse Argumentation sieht anders aus

Mit Erstaunen reagieren die Paderborner Sozialdemokraten auf die neuerliche Drohkulisse der Wirtschaftsvertreter im Zusammenhang mit der Ratsentscheidung vom 18.Juni 2019, den geförderten Wohnungsbau im Bereich Alanbrooke der städtischen Wohnungsgesellschaft (WGP) zu überlassen. „Die Wahrnehmung eigener Interessen ist ja verständlich, aber eine seriöse Argumentation sieht anders aus“, kritisieren die SPD-Vorsitzenden, Julia Lakirdakis-Stefanou und Manfred Krugmann, die jüngsten Einlassungen des Wirtschaftsbündnisses. „Das als Folge des Ratsbeschlusses entworfene Szenario negativer Konsequenzen für Wohnraum- und Wirtschaftsentwicklung ist für uns inhaltlich nicht nachvollziehbar. Auch das schönfärberische Etikett „Allianz Pro Wohnungsbau“ täuscht nicht darüber hinweg, dass sich hinter den Ausführungen handfeste Interessen der Wirtschaftslobby verbergen. Ehrlicherweise sollten die beteiligten Interessengruppen eingestehen, dass es ihnen um den Erwerb der mit Fördergeldern und mit öffentlichen Mitteln subventionierten Grundflächen für 240 der 800 Wohneinheiten auf dem Alanbrooke-Gelände geht“.

Unverständlicherweise unterstelle Herr Gödde, der Sprecher des Bündnisses, der WGP im Zusammenhang mit dem Erwerb der Grundstücke zum Zwecke des geförderten Wohnungsbaus eine Monopolstellung und wittere dabei einen Verstoß gegen Wettbewerbsrechte, zu deren Durchsetzung er rechtliche Schritte androhe, die keinerlei Zusammenhang mit der getroffenen Entscheidung erkennen ließen.

Die Entscheidung des Rates bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücksvergabe, nicht jedoch auf die Vergabe von Bauleistungen

„Hier verwechselt Herr Gödde wohl einiges. Die Entscheidung des Rates bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücksvergabe, nicht jedoch auf die Vergabe von Bauleistungen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Henze. „Vielleicht sollte sich Herr Gödde noch einmal bei Bürgermeister Dreier und der Verwaltung der Stadt Paderborn zu den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen beraten lassen“. Denn die gewünschte verbilligte Weitergabe der Flächen und Wohneinheiten für geförderten Wohnungsbau an die heimische Immobilienwirtschaft hätte notwendigerweise eine europaweite Ausschreibung mit ungewissem Ausgang zur Folge gehabt. Genau dies wäre infolge der Regelungen zur Verbilligungsklausel mit unkalkulierbaren rechtlichen und finanziellen Risiken für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt verbunden gewesen. Deshalb habe der Rat ja auch einen anderen rechtssicheren Beschluss gefasst.

Wir Sozialdemokraten werden darauf achten, dass die Vergaberichtlinien in neuester Form eingehalten werden und setzen darauf, dass es bei den Ausschreibungen eine breite Beteiligung der lokalen und regionalen Unternehmer gibt.

„Und, Herr Gödde sollte wissen, dass Drohkulissen in den seltensten Fällen geeignet sind, Probleme zu lösen. Aber vielleicht trägt es zur Befriedung bei, dass wir Sozialdemokraten bei der Vergabe der künftigen Bauleistungen für die WGP darauf achten werden, dass die Vergaberichtlinien in neuester Form eingehalten werden, ebenso wie das zitierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 97 Abs. 4. Dabei setzen wir darauf, dass es bei den dann anstehenden Ausschreibungen eine breite Beteiligung der lokalen und regionalen Unternehmer gibt, um zügig Wohnraum zu erstellen“, so abschließend Henze.