Beiträge

Risiken durch E-Scooter

, , ,

SPD-Fraktion macht korrektes Abstellen erneut zum Thema

 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die SPD-Fraktion auf die Risiken, die von rücksichtslos oder gedankenlos abgestellten E-Mietrollern ausgehen, hingewiesen. Damals war die Fraktion mit dem Vorschlag, gekennzeichnete Abstellflächen vorzusehen, gescheitert. Nun bringen die Sozialdemokraten das Thema erneut auf die politische Agenda. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität soll die Verwaltung einige Fragen zum so genannten Beschwerdemanagement der Rollerbetreiber beantworten.

 

„Falsch abgestellte E-Scooter führen immer noch und immer wieder zu Behinderungen und Belästigungen von Bürgerinnen und Bürgern und können gerade auch für motorisch und sensorisch eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu unfallträchtigen Situationen führen“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Henze. Martin Pantke, der sich als Vorsitzender des Sozialausschusses ebenfalls intensiv mit der Thematik befasst, ergänzt: „Die Sondernutzungserlaubnis der Stadt schreibt den Anbietern unter anderem vor, wo die Roller nicht abgestellt werden dürfen und welche Beseitigungspflichten der Anbieter hat – oder welche Optionen die Stadt hat, Missstände zu beseitigen.“ Darüber hinaus seien die Anbieter verpflichtet, ein Beschwerdemanagement mit rund um die Uhr erreichbaren Kontaktadressen vorzuhalten, bei denen Bürgerinnen und Bürger falsch und behindernd abgestellte Fahrzeuge melden können. Diesen Beschwerden müssen dann die Firmen zügig nachgehen und Abhilfe schaffen.

 

Unter anderem fragen die Sozialdemokraten nach den Erfahrungen mit dem Beschwerdemanagement der Anbieter aus der Sicht der Stadt. Ebenso soll über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme für sehbehinderte Menschen und über Maßnahmen berichtet werden, die die Stadt Paderborn ergreifen musste, um falsch abgestellte E-Scooter zu beseitigen. Martin Pantke: „Wir gehen davon aus, dass die Stadt darüber im Bilde ist, wie das von ihr mit den Betreibern vereinbarte Beschwerdemanagement funktioniert. Wir halten die Informationen auch deshalb für wichtig, weil in naher Zukunft darüber zu entscheiden ist, wie im Rahmen des integrierten Mobilitätskonzeptes mit dem E-Scooter-Verleihangebot weiter umgegangen werden soll.“

 

Hier finden Sie die Anfrage.

Anfrage: E-Scooter sicher abstellen

, , , ,

Wir fragen im Sozialausschuss nach, was die Stadt Paderborn macht, um die Unfallgefahr mit unsachgemäß abstellten E-Rollern zu vermindern.

Hier finden Sie unsere Anfrage für die Sitzung des Sozialausschusses am 7. September 2021 (PDF-Dokument).

 

 

Antrag: E-Scooter richtig abstellen!

, , , ,

Wir fordern, nicht nur die Zahl der E-Scooter in Paderborn zu begrenzen, sondern auch gleich festzulegen, wie diese so abgestellt werden können, dass sie niemanden behindern. Hier unser Antrag zur Sache für die Ratssitzung am 2. September 2021 (PDF-Datei).

Lesen Sie hier auch unsere Pressemitteilung zu dem Thema.

Abstellmöglichkeiten für E-Scooter regeln

, , , , , ,

SPD-Fraktion schließt sich Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins an

 

Das Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet wird zunehmend zum Problem. Der gestrige Unfall eines 70-jährigen Radfahrers wegen eines im Weg liegenden E-Scooters am Ludwigsfelder Ring ist ein mahnendes Beispiel. Das Problem wurde außerdem bereits in den Bezirksausschüssen deutlich, als es um die Neufassung einer Sondernutzungssatzung mit Blick auf die E-Roller ging. Ein Aspekt kam dabei jedoch zu kurz: die E-Scooter als Gefahrenquelle für blinde und sehbehinderte Menschen.

Die Bezirksgruppe Paderborn des Blinden- und Sehbehindertenvereins hat in einem offenen Brief darauf hingewiesen. Die SPD-Fraktion nimmt diesen Hinweis zum Anlass, in der morgigen Sitzung des Umweltausschusses einen Antrag zur Sache zu stellen. „Wenn wir die Satzung schon neugestalten, sollten wir diesen wichtigen Anliegen unbedingt Rechnung tragen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Franz-Josef Henze. Die SPD fordert daher die Verwaltung auf, Abstellflächen für E-Scooter einzuplanen und die Sondernutzungssatzung entsprechend anzupassen. Die Regelungen zum Abstellen der E-Scooter seien so zu fassen, dass die Fahrzeuge keine Gefahrenquelle für blinde und sehbehinderte, aber auch andere Menschen mehr darstellen, heißt es in dem Antrag.

„Des Weiteren werden wir darauf drängen, dass die Verwaltung in Gesprächen mit Anbietern künftig fordert, dass die Roller technisch so ausgestattet werden, dass sie keine Gefahr mehr darstellen, beispielsweise durch akustische Signale. Und wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Abstellflächen künftig taktil, also über Bodenindikatoren, und visuell gekennzeichnet werden.“

 

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung als Download (PDF-Datei).

Mobilität auch für bewegungseingeschränkte Menschen

, , , , , ,

Mobilität ist eines der großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn warnt davor, in den laufenden Diskussionen Teile der Bevölkerung zu vergessen. Besonders Menschen mit Bewegungseinschränkungen stehen beim Thema Mobilität noch zu oft hinten an.

In ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen dürfen nicht an den Bushaltestellen scheitern

„Mitbürger, die einen E-Scooter als Hilfsmittel im Alltag brauchen, können derzeit schon an der nächsten Bushaltestelle scheitern, weil sie nicht befördert werden. Es helfen keine Diskussionen um vernetzte Mobilität, digitale Möglichkeiten und Verkehrsmittel der Zukunft, wenn Personen außen vorbleiben“, meint Martin Pantke. Der SPD-Ratsherr ist Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Senioren und Behindertenangelegenheiten und hat dort zuletzt mal wieder die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Hersteller von E-Scootern müssen endlich reagieren

„Das Problem ist schon längere Zeit bekannt. Nur, die Hersteller von E-Scootern müssen endlich reagieren und Fahrzeuge auf den Markt bringen, welche die technischen Voraussetzungen für eine problemlose Mitfahrt im ÖPNV erfüllen. Und sie müssen die Mitnahmefähigkeit des Fahrzeugs leicht auffindbar in der Bedienungsanleitung garantieren und zertifizieren“, fordert Pantke. Seit dem Frühjahr des letzten Jahres definiert ein bundesweit geltender Erlass sowohl die Standards von E-Scootern als auch die Standards von Bussen, damit eine Mitnahme der E-Scooter gefahrlos möglich ist. Erst wenn diese Bedingungen an beiden Fahrzeugen erfüllt sind, gibt es für den ÖPNV die Verpflichtung zur Mitnahme. Geeignete Busse sind durch einen blauen Aufkleber gekennzeichnet.

Auch der PaderSprinter sollte Verbesserungen prüfen

Wie eine Nachfrage beim Paderborner „PaderSprinter“ ergab, erfüllen dort bereits einige Busse die Anforderungen. Sie tragen die entsprechenden Aufkleber. Abstriche müssen noch bei älteren Bussen und bei Fahrzeugen von Auftragsunternehmen gemacht werden. „So lange noch nicht alle Busse die technischen Voraussetzungen erfüllen, sollte der PaderSprinter prüfen, ob er die E-Scooter-Fahrer zum Beispiel über die digitalen Medien informieren kann, welcher Bustyp gerade auf den einzelnen Linien fährt. Es muss für die betroffenen Mitbürger frühzeitig klar sein, ob sie mitgenommen werden können oder nicht“, betont Pantke und verweist auf einen TV-Beitrag, der für zusätzliche Verwirrung gesorgt hatte. Dort war eine auf einen E-Scooter angewiesene Person vom PaderSprinter befördert worden. „Als die Kameras dann ein paar Tage später nicht mehr dabei waren, wurde ihm die Mitnahme verweigert. Das geht so nicht und sorgt für Frust, der bei einem Thema der Zukunft gar nicht erst aufkommen sollte“, findet Pantke.

———————

Bildnachweis: Shutterstock