Mobilität auch für bewegungseingeschränkte Menschen
Mobilität ist eines der großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn warnt davor, in den laufenden Diskussionen Teile der Bevölkerung zu vergessen. Besonders Menschen mit Bewegungseinschränkungen stehen beim Thema Mobilität noch zu oft hinten an.
In ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen dürfen nicht an den Bushaltestellen scheitern
„Mitbürger, die einen E-Scooter als Hilfsmittel im Alltag brauchen, können derzeit schon an der nächsten Bushaltestelle scheitern, weil sie nicht befördert werden. Es helfen keine Diskussionen um vernetzte Mobilität, digitale Möglichkeiten und Verkehrsmittel der Zukunft, wenn Personen außen vorbleiben“, meint Martin Pantke. Der SPD-Ratsherr ist Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Senioren und Behindertenangelegenheiten und hat dort zuletzt mal wieder die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Hersteller von E-Scootern müssen endlich reagieren
„Das Problem ist schon längere Zeit bekannt. Nur, die Hersteller von E-Scootern müssen endlich reagieren und Fahrzeuge auf den Markt bringen, welche die technischen Voraussetzungen für eine problemlose Mitfahrt im ÖPNV erfüllen. Und sie müssen die Mitnahmefähigkeit des Fahrzeugs leicht auffindbar in der Bedienungsanleitung garantieren und zertifizieren“, fordert Pantke. Seit dem Frühjahr des letzten Jahres definiert ein bundesweit geltender Erlass sowohl die Standards von E-Scootern als auch die Standards von Bussen, damit eine Mitnahme der E-Scooter gefahrlos möglich ist. Erst wenn diese Bedingungen an beiden Fahrzeugen erfüllt sind, gibt es für den ÖPNV die Verpflichtung zur Mitnahme. Geeignete Busse sind durch einen blauen Aufkleber gekennzeichnet.
Auch der PaderSprinter sollte Verbesserungen prüfen
Wie eine Nachfrage beim Paderborner „PaderSprinter“ ergab, erfüllen dort bereits einige Busse die Anforderungen. Sie tragen die entsprechenden Aufkleber. Abstriche müssen noch bei älteren Bussen und bei Fahrzeugen von Auftragsunternehmen gemacht werden. „So lange noch nicht alle Busse die technischen Voraussetzungen erfüllen, sollte der PaderSprinter prüfen, ob er die E-Scooter-Fahrer zum Beispiel über die digitalen Medien informieren kann, welcher Bustyp gerade auf den einzelnen Linien fährt. Es muss für die betroffenen Mitbürger frühzeitig klar sein, ob sie mitgenommen werden können oder nicht“, betont Pantke und verweist auf einen TV-Beitrag, der für zusätzliche Verwirrung gesorgt hatte. Dort war eine auf einen E-Scooter angewiesene Person vom PaderSprinter befördert worden. „Als die Kameras dann ein paar Tage später nicht mehr dabei waren, wurde ihm die Mitnahme verweigert. Das geht so nicht und sorgt für Frust, der bei einem Thema der Zukunft gar nicht erst aufkommen sollte“, findet Pantke.
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