Rechtsanspruch auf OGS beginnt
SPD-Fraktion hinterfragt Umsetzung
Zum kommenden Schuljahr greift der gesetzliche Anspruch auf einen OGS-Platz, zunächst für die Erstklässler. Das heißt: künftige Zweit-, Dritt- oder Viertklässler haben diesen Anspruch im Schuljahr 2026/27 nicht. Vor einem Jahr wurde im Schulausschuss berichtet, dass bei Kapazitätsengpässen „anspruchsberechtigte AntragstellerInnen bevorzugt würden“. Dies kann bedeuten, dass andere Kinder ihre OGS-Plätze verlieren.
Zu dieser Thematik hat die SPD-Fraktion für die Schulausschusssitzung am kommenden Mittwoch eine Anfrage eingebracht. Antragstellerin Nicole Neundorf: „Wir wollen wissen, ob es Engpässe gibt, wie sich die OGS-Quote verändern wird und ob bei Engpässen Alternativangebote gemacht werden können, damit die Eltern sich auf eine sichere Betreuung verlassen können.“
Und auch die Raumangebote für die offenen Ganztagsschulen seien wichtig, so Neundorf. „Ende 2024 wurde seitens der Verwaltung angekündigt, gemeinsam mit den Schulleitungen mögliche multifunktionelle Raumnutzungen zu prüfen – wir möchten nun wissen, was diese Prüfungen ergeben haben. Auch halten wir es für wichtig, dass in allen Schulen für die OGS-Kinder Ruhe- und Rückzugsräume vorgehalten werden“, erklärt Neundorf. „Gute Betreuung ist für alle wichtig – für Eltern und Kinder gleichermaßen!“
Hier finden Sie unsere Anfrage zur OGS-Situation.

