Wir begrüßen die Neufassung der Verbilligungsrichtlinie für den Wohnungsbau
Die SPD begrüßt die vom Bundestag Anfang Juli beschlossene Erweiterung der Verbilligungsrichtlinie beim Verkauf von Liegenschaften des Bundes für den Wohnungsbau. Gleichzeitig mahnen die Sozialdemokraten, nunmehr den Beschluss des Rates der Stadt Paderborn zur Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft zügig umzusetzen.
Erleichterung für die Kommunen bundeseigene Grundstücke begünstigt zu erwerben
„Mit der Neufassung der Verbilligungsrichtlinie im Haushaltsgesetz des Bundes wird es den Kommunen erleichtert, zukünftig bundeseigene Grundstücke bevorzugt und begünstigt für den Wohnungsbau zu erwerben. Dies ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung und hilfreich für die Stadt Paderborn bei der Bewältigung der anstehenden Konversionsaufgaben der bislang von den Briten genutzten Liegenschaften“, freut sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Henze über die Entscheidung des Bundestages. „Gleichwohl bleibt abzuwarten, wie die Einzelheiten der neuen Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken aussehen werden“.
Bedingung ist der Bau bezahlbaren Wohnraums
Die Öffnungsklausel bei Grundstücksvergabe sieht vor, die bestehenden Regelungen noch einmal aufzuweichen und die Gewährung von Nachlässen auf den Verkehrswert für Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften, aber auch private Investoren einfacher zu machen. Die Bedingung für eine Weiterveräußerung der Kommune an private Dritte ist allerdings an die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben gebunden. Das heißt im Klartext, an den Bau bezahlbaren Wohnraums.
Stadt muss das Heft des Handelns in die Hand nehmen
„Insgesamt stärkt die Neufassung der Verbilligungsrichtlinie deshalb die Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum im Rahmen von Konversion“, bewertet der Vorsitzende des Paderborner Ortsvereins Manfred Krugmann den Beschluss für eine erweiterte Vergabepraxis. „Das darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass die Stadt nunmehr die vergünstigten Grundstücke in weiten Teilen den privaten Akteuren vorbehält und ihnen günstigere Rahmenbedingungen und das Heft des Handelns im Wohnungsbau überlässt“.
Endlich die beschlossene Wohnungsgesellschaft gründen
Umso wichtiger wird nunmehr die Gründung der vom Rat beschlossenen Wohnungsgesellschaft, die auf der Grundlage von städtischen Entwicklungskonzepten, wie zum Beispiel beim städtebaulichen Wettbewerb zum Kasernenstandort Barker Barracks, eine Koordinations- und Lenkungsfunktion ausübt. Da auch bauliche Vorhaben an private Dritte übertragen werden können, ist zwingend darauf zu achten, dass die Wertschöpfung aus einer verbilligten Grundstücksabgabe bei der Kommune verbleibt.