Wahlausschuss musste kurzfristig entscheiden
SPD–Fraktion äußert sich zur Diskussion
Nachdem die Presse bereits ausführlich über die Gründe für die Diskussion im Paderborner Wahlausschuss zur Zulassung des AfD-Bürgermeisterkandidaten berichtet hat, gehen die Diskussionen wild durcheinander. Die SPD-Stadtratsfraktion stellt ihre Sicht der Dinge dar:
„Wir hatten erst vier Stunden vor der Sitzung Kenntnis über den Bericht des Verfassungsschutzes NRW, der immerhin 24 Seiten umfasst. Somit war die Einschätzung der Verwaltung für uns eine wichtige Richtschnur für die Entscheidung über die Zulassung des Kandidaten. Die Nicht-Zulassung hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerichtsverfahren nach sich gezogen, welches der AfD eine erneute Bühne geboten und vielleicht auch eine Wiederholung der Kommunalwahl bedingt hätte. Diesen Auftritt wollten wir den Verfassungsfeinden nicht bieten!
Die in dem Bericht zitierten Äußerungen sind offen nachlesbar und vom Duktus und Sprachgebrauch den Rats- und Ausschussmitgliedern, die sich mit dem Vertreter auseinandersetzen müssen, nur zu gut bekannt. Die Aussagen sind widerlich, antidemokratisch, hasserfüllt und erinnern im Sprachgebrauch an die düstersten Zeiten NS-Deutschlands. Moralisch reicht dies in jedem Fall aus, den Bewerber nicht zur Wahl zuzulassen. Aber: Moral spielt vor Gericht keine Rolle, hier wird nach den Fakten geurteilt. Dieses ist ein Grundprinzip eines demokratischen Rechtsstaates.
Und vor diesem Hintergrund, in Betracht des kurzen Zeitfensters, welches eine juristische Überprüfung nicht ermöglichte, haben wir dem Vorschlag der Verwaltung auf Zulassung zugestimmt. Der Schaden für unser demokratisches System wäre bei einem Gerichtssieg der AfD enorm. Wir sehen aber Bundestag und Bundesrat nun mehr denn je gefordert, endlich das Verbotsverfahren gegen diese Partei auf den Weg zu bringen, damit sie nicht weiter jenes demokratische System für ihre Zwecke nutzen kann, dessen Abschaffung sie verfolgt. Denn Verfassungsfeinde gehören nicht in politische Ämter! Die Entscheidung des Landeswahlleiters bleibt abzuwarten, an der Stelle wird hoffentlich eine gut vorbereitete juristische Einschätzung als Grundlage für die Entscheidung vorliegen.
Trotz unserer Zustimmung betonen wir ganz deutlich: der Kandidat der AfD steht nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung! Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz – von denen leider auch die Extremen profitieren – bezieht sich bei ihm nur auf bestimmte Bevölkerungsgruppen. Seine immer wieder durchklingende Kritik am Volk lässt fragen, für wen die AfD eigentlich stehen will.
Die SPD distanziert sich allerdings auch ganz klar von den Äußerungen der Grünen, die in dieser Entscheidung eine „Zusammenarbeit mit Verfassungsfeinden“ andeutet. Eben wir waren es, die den Rechten keine Bühne bieten wollten durch ein Gerichtsverfahren, bei dem es auch um die Frage geht, was noch freie Meinungsäußerung und was Hetze ist. Die AfD ist und bleibt für uns eine Partei, die auch hier in Paderborn Hass und Hetze verbreitet, die das friedliche Zusammenleben stört und deren Ziel es ist, die demokratische Grundordnung zu unterlaufen. Der Umgang damit sollte unter allen demokratischen Parteien so erfolgen, dass ganz klar wird, wer die eigentlichen Feinde unserer Demokratie sind. Dies werden wir auch im Gespräch mit den Grünen noch einmal thematisieren müssen.“